Entsorgung
Die Wiedernutzbarmachung der von uns bergbaulich in Anspruch genommene Fläche erfolgt entsprechend den Richtlinien LBGR ( Landesamt für Bergbau,Geologie und Rohrstoffe) vom 24.08.1994 mit dem Ziel die nicht mehr für bergbauliche Zwecke benötigten Flächen für eine Folgenutzung herzurichten. Zur Nachnutzung der Abbauflächen sollen die erfolgten Eingriffe in Natur und Landschaft so ausgeglichen werden, daß sowohl Naturschutz- als auch forstwirtschaftliche Belage berücksichtigt werden.
Auf dem Gelände unser Kiesgrube besteht also die Möglichkeit der Verkippung von unbelasteten Bodenaushub nach den Vorlagen( Richtlinien) des Baurestmassenerlasses von 94 mit den Zuordnungswerten Z 0 — Z 1 zu verwerten, wie z.B. Oberboden, Bodenaushub der beim Hausbau oder Rohrleitungsbau anfallen.
Die Verkippung von unbelasteten Boden bzw. von nicht gefährlichen mineralischen Materialien wird in unserem Annahmeverfahren geregelt.
Formulare für Annahme
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