Entsorgung von Boden

 

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Entsorgung

Die Wieder­nutzbar­ma­chung der von uns berg­baulich in Anspruch genommene Fläche erfol­gt entsprechend den Richtlin­ien LBGR ( Lan­desamt für Bergbau,Geologie und Rohrstoffe) vom 24.08.1994 mit dem Ziel die nicht mehr für berg­bauliche Zwecke benötigten Flächen für eine Fol­genutzung herzuricht­en. Zur Nach­nutzung der Abbau­flächen sollen die erfol­gten Ein­griffe in Natur und Land­schaft so aus­geglichen wer­den, daß sowohl Naturschutz- als auch forstwirtschaftliche Belage berück­sichtigt werden.

Auf dem Gelände unser Kies­grube beste­ht also die Möglichkeit der Verkip­pung von unbe­lasteten Bode­naushub nach den Vor­la­gen( Richtlin­ien) des Bau­rest­massen­er­lass­es von 94 mit den Zuord­nungswerten Z 0  —  Z 1 zu ver­w­erten, wie z.B. Ober­bo­den, Bode­naushub der beim Haus­bau oder Rohrleitungs­bau anfallen.

Die Verkip­pung von unbe­lasteten Boden bzw. von nicht gefährlichen min­er­alis­chen Mate­ri­alien wird in unserem Annah­mev­er­fahren geregelt.

 

For­mu­la­re für Annahme

Annah­mev­er­fahren

Ver­ant­wortliche Erklärung