Annahmeverfahren
Stand : 01.10.2016 |
zur Verkippung von Boden bzw. von nicht gefährlichen mineralischen Materialien
mit den AVV 17 05 04 , 17 05 06 und 20 02 02
bei der Firma Silex Kieswerk GmbH EntsorgungsNr.: PL 0111014
Prendener Allee 9a
16348 Wandlitz OT Lanke
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Verkippung von Boden zu gewährleisten, sind folgende Schritte unbedingt zu beachten:
- Neu-Baustellen sind mindestens 2 Tage vor Anlieferung anzumelden.In diesem Zusammenhang werden baustellenspezifische Preise vereinbart.
- Ein Auftrag vom Kunden bzw. eine Auftragsbestätigung muss vorliegen.
- Eine vom Erzeuger (Kunde) rechtsverbindliche unterschriebene „Verantwortliche Erklärung“ muss vor der Kippfreigabe vorliegen.
- Mit der Unterschrift unter der „Verantwortlichen Erklärung“ bestätigt der Erzeuger, dass das zur Anlieferung vorgesehene Material der Deklaration entspricht.
- Dem Prüfbericht der Deklaration muss ein Probenahmeprotokoll beiliegen.
- Nachdem alle Unterlagen vorliegen („Verantwortliche Erklärung“ und Auftrag) bekommt der Kunde von uns eine Freigabe und entsprechend der vereinbarten Menge Übernahmescheine. Diese sind immer Baustellenbezogen und nicht übertragbar.
- Die Verkippung ist mindestens 1 Tag vor Anlieferung bis spätestens 12:00 Uhr per Fax oder per Mail mit Angabe der Baustelle und der kalkulierten Menge anzumelden.
- Die Übernahmescheine müssen bei der Übergabe vollständig ausgefüllt sein und vom Belader (Baggerfahrer) unterschrieben sein.
- Bei der Verwiegung auf unserer Waage wird das angelieferte Material einer ersten Sichtkontrolle unterzogen. Der LKW wird entsprechend eingewiesen auf welches Haufwerk er das Material kippen darf. Dabei wird er zusätzlich von unserem Personal vor Ort kontrolliert und eingewiesen. Hierbei bekommt jede Baustelle ein eigenes Haufwerk mit einer entsprechenden Kennzeichnung.
- Bei der Anlieferung ist zu beachten, dass der zu verkippende Boden mit max. 5% Fremdanteil belastet sein darf. Bei einem höheren Verschmutzungsanteil wird die Annahme verweigert.
- Bei nicht Einhaltung der o. g. Annahmebedingungen bzw. der „Verantwortlichen Erklärung“, insbesondere der vorgelegten Deklarationsanalyse, wird das Material kostenpflichtig zurückgewiesen. Maßgebend für die Einstufung ist das Ergebnis der Beprobung vor Ort bei uns auf der Kippe.
- Bei der Zurückweisung des Materials wird der vereinbarte Preis nicht zurückerstattet. Die zusätzlichen Kosten, für die entsprechende Entsorgung bzw. Rückverladung werden gesondert in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.(Eine Kostenerstattung des vereinbarten Preises wird nicht gewährt.)
- Die Abrechnung erfolgt ausschließliche auf der Grundlage der Wiegescheine unserer Waage.
- Anlieferungen sind : vom März bis November in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr und
vom Dezember bis Februar in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Änderungen sind nach Absprache möglich.
Mit freundlichen Grüßen
M.Kruttasch
Geschäftsführer Lanke, den 28.09.2016
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