Annahmeverfahren 2016

Annahmeverfahren

Stand : 01.10.2016

zur Verkip­pung von Boden bzw. von nicht gefährlichen min­er­alis­chen Materialien

mit den AVV  17 05 04 , 17 05 06 und 20 02 02

 

bei der Fir­ma    Silex Kieswerk GmbH                                 EntsorgungsNr.: PL 0111014

Pren­den­er Allee 9a

16348 Wan­dlitz OT Lanke

 

Um einen rei­bungslosen Ablauf bei der Verkip­pung von Boden zu gewährleis­ten, sind fol­gende Schritte unbe­d­ingt zu beachten:

 

  1. Neu-Baustellen sind min­destens 2 Tage vor Anliefer­ung anzumelden.In diesem Zusam­men­hang wer­den baustel­len­spez­i­fis­che Preise vereinbart.
  1. Ein Auf­trag vom Kun­den bzw. eine Auf­trags­bestä­ti­gung muss vorliegen.
  1. Eine vom Erzeuger (Kunde) rechtsverbindliche unter­schriebene „Ver­ant­wortliche Erk­lärung“ muss vor der Kippfreiga­be vorliegen.
  1. Mit der Unter­schrift unter der „Ver­ant­wortlichen Erk­lärung“ bestätigt der Erzeuger, dass das zur Anliefer­ung vorge­se­hene Mate­r­i­al der Dekla­ra­tion entspricht.
  1. Dem Prüf­bericht der Dekla­ra­tion muss ein Probe­nah­me­pro­tokoll beiliegen.
  1. Nach­dem alle Unter­la­gen vor­liegen („Ver­ant­wortliche Erk­lärung“ und Auf­trag) bekommt der Kunde von uns eine Freiga­be und entsprechend der vere­in­barten Menge Über­nahmescheine. Diese sind immer Baustel­len­be­zo­gen und nicht übertragbar.
  1. Die Verkip­pung ist min­destens 1 Tag vor Anliefer­ung bis spätestens 12:00 Uhr per Fax oder per Mail mit Angabe der Baustelle und der kalkulierten Menge anzumelden.
  1. Die Über­nahmescheine müssen bei der Über­gabe voll­ständig aus­ge­füllt sein und vom Belad­er (Bag­ger­fahrer) unter­schrieben sein.
  1. Bei der Ver­wiegung auf unser­er Waage wird das angelieferte Mate­r­i­al ein­er ersten Sichtkon­trolle unter­zo­gen. Der LKW wird entsprechend eingewiesen auf welch­es Haufw­erk er das Mate­r­i­al kip­pen darf. Dabei wird er zusät­zlich von unserem Per­son­al vor Ort kon­trol­liert und eingewiesen. Hier­bei bekommt jede Baustelle ein eigenes Haufw­erk mit ein­er entsprechen­den Kennzeichnung.
  1. Bei der Anliefer­ung ist zu beacht­en, dass der zu verkip­pende Boden mit max. 5% Frem­dan­teil belastet sein darf. Bei einem höheren Ver­schmutzungsan­teil wird die Annahme verweigert.
  1. Bei nicht Ein­hal­tung der o. g. Annah­mebe­din­gun­gen bzw. der „Ver­ant­wortlichen Erk­lärung“, ins­beson­dere der vorgelegten Dekla­ra­tions­analyse, wird das Mate­r­i­al kostenpflichtig zurück­gewiesen. Maßgebend für die Ein­stu­fung ist das Ergeb­nis der Beprobung vor Ort bei uns auf der Kippe.
  1. Bei der Zurück­weisung des Mate­ri­als wird der vere­in­barte Preis nicht zurück­er­stat­tet. Die zusät­zlichen Kosten, für die entsprechende Entsorgung bzw. Rück­ver­ladung wer­den geson­dert in Rech­nung gestellt und sind sofort fällig.(Eine Kosten­er­stat­tung des vere­in­barten Preis­es wird nicht gewährt.)
  1. Die Abrech­nung erfol­gt auss­chließliche auf der Grund­lage der Wiegescheine unser­er Waage.
  1. Anliefer­un­gen sind : vom März bis Novem­ber in der Zeit von 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr und

vom Dezem­ber bis Feb­ru­ar in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Änderun­gen sind nach Absprache möglich.

 

Mit fre­undlichen Grüßen

M.Kruttasch

Geschäfts­führer                                                                                                              Lanke, den 28.09.2016

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